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Information zur Aufklärung — kein Ersatz für ärztlichen Rat

Wie man das Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels liest

Fast alles, was man zur Beurteilung eines Präparats braucht, steht in Sechs-Punkt-Schrift auf der Rückseite — und wird überlesen. Ein Durchgang Feld für Feld, samt der beiden Stellen, an denen die Rechnung in die Irre führt.

Tobias LindqvistRedakteur

16. März 2026

5 Min. Lesezeit

Nahaufnahme einer Dose mit Nahrungsergänzungsmitteln und beschriftetem Etikett.

Foto: Nathan Dumlao / Unsplash

Die Vorderseite einer Packung gestaltet eine Marketingabteilung. Die Rückseite ist durch die Nahrungsergänzungsmittelverordnung und die Lebensmittelinformationsverordnung festgelegt. Wenn Sie herausfinden wollen, was Sie tatsächlich kaufen, ist die Rückseite der einzige Teil, der genaues Lesen verdient.

Was rechtlich draufstehen muss

Für ein in Deutschland verkauftes Nahrungsergänzungsmittel sind unter anderem vorgeschrieben:

  1. Die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ — nicht als Werbewort, sondern als rechtliche Kategorie.
  2. Die Kategorien der wirksamen Stoffe oder eine sonstige Angabe zu ihrer Charakterisierung.
  3. Die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen.
  4. Der Warnhinweis, die angegebene empfohlene Verzehrsmenge nicht zu überschreiten.
  5. Der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise sind.
  6. Der Hinweis, das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern.
  7. Die Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe je empfohlene Tagesdosis, bei Vitaminen und Mineralstoffen zusätzlich als Prozentsatz der Nährstoffbezugswerte.
  8. Zutatenverzeichnis, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Loskennzeichnung sowie Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmens.

Fehlt eines dieser Elemente oder bleibt es ausweichend, ist das ein Signal, noch bevor Sie irgendetwas inhaltlich bewerten.

Die Portionsangabe ist die erste Falle

Angegeben wird je empfohlene Tagesdosis, und wie viele Kapseln das sind, legt der Hersteller fest. Ein Produkt, das mit „1.200 mg“ wirbt und dafür vier Kapseln als Tagesportion vorsieht, enthält 300 mg pro Kapsel; eine Dose mit 120 Kapseln reicht dann 30 Tage — einen Monat, nicht vier.

Zwei Gewohnheiten lösen das dauerhaft: die Werbemenge durch die Zahl der Einheiten pro Portion teilen, und die Packungsmenge durch die Einheiten pro Portion teilen, um die echte Reichweite zu erhalten. Preisvergleiche pro Tag sind ohne beides bedeutungslos.

Prozent der Nährstoffbezugswerte — und was fehlt, wenn nichts dasteht

Für Vitamine und Mineralstoffe existieren Nährstoffbezugswerte (NRV), und der Anteil, den eine Tagesdosis davon abdeckt, muss in Prozent angegeben werden. Für die meisten Pflanzenextrakte, Aminosäuren und neueren Verbindungen gibt es keinen solchen Bezugswert — dort steht dann nur eine Milligrammzahl ohne Prozentangabe. Auf US-Etiketten übernimmt ein Kreuzsymbol (†) mit der Fußnote „Daily Value not established“ dieselbe Funktion.

Diese Lücke ist informativ. Sie sagt, dass keine Institution für diesen Stoff eine Referenzzufuhr festgelegt hat, was in der Regel bedeutet, dass die Datenlage dafür nicht ausreichte. Es ist kein Mangel des Etiketts, sondern eine Zusammenfassung des Wissensstands.

Werte über 100 Prozent sind verbreitet und nicht automatisch ein Problem. Für einige Nährstoffe gibt es aber Obergrenzen, deren dauerhafte Überschreitung schadet — Vitamin A, Vitamin D, Eisen, Selen, Zink, Niacin und Vitamin B6 gehören dazu. Das BfR veröffentlicht dafür Höchstmengenempfehlungen. Ein Multipräparat zusätzlich zu angereicherten Frühstücksflocken und zwei Einzelstoffpräparaten ist der übliche Weg, diese Grenzen unbemerkt zu überschreiten.

Verbindungsgewicht gegen elementares Gewicht

Das ist die zweite Stelle, an der die Rechnung täuscht, und sie ist nicht offensichtlich.

„Magnesiumcitrat 500 mg“ bedeutet nicht 500 mg Magnesium. Es bedeutet 500 mg der Verbindung, von der Magnesium nur einen Anteil ausmacht — bei Magnesiumcitrat grob 16 Prozent, also etwa 80 mg elementares Magnesium. Magnesiumoxid enthält rund 60 Prozent Magnesium, 500 mg davon liefern also etwa 300 mg des Mineralstoffs. Dasselbe gilt für Calciumcarbonat gegenüber Calciumcitrat, für Eisensalze und für Zinkverbindungen.

Ein sauber gestaltetes Etikett schreibt es hin: Magnesium (als Magnesiumbisglycinat) 200 mg. Ein schlecht gestaltetes nennt das Verbindungsgewicht und lässt Sie annehmen. Wer Mineralstoffprodukte vergleicht, muss elementare Mengen vergleichen — sonst vergleicht er nichts.

Dazu passt: Die chemische Form beeinflusst die Aufnahme. Magnesiumoxid hat eine deutlich geringere Bioverfügbarkeit als Citrat- oder Glycinatformen, weshalb es in günstigen Produkten steckt und weshalb es auch die Form mit der stärksten abführenden Wirkung ist. Besser verträgliche Formen werden gern mit Überlegenheitsversprechen vermarktet, die über die Evidenz hinausgehen — die Unterschiede in der Bioverfügbarkeit selbst sind aber real und dokumentiert.

Mischungen ohne Einzeldosen

Manche Produkte nennen mehrere Pflanzenextrakte unter einer Gesamtmenge, in absteigender Reihenfolge, ohne die einzelnen Mengen offenzulegen — in den USA als „proprietary blend“ etabliert, in europäischen Produkten oft als Kräuter- oder Extraktkomplex. Bewertbar ist so ein Produkt nicht: Eine Mischung von 2.000 mg aus acht Pflanzen könnte 1.900 mg des billigsten Füllstoffs sein und Spuren von allem, was vorne auf der Packung steht.

Die absteigende Reihenfolge gibt Ihnen genau eine Information — prüfen Sie, ob der Stoff, mit dem geworben wird, an letzter Stelle steht. Der Rest ist nicht rekonstruierbar. Produkte, die jede Dosis einzeln ausweisen, entscheiden sich für Transparenz statt für Formelgeheimnis, und diese Entscheidung ist selbst ein Qualitätsmerkmal.

Die übrigen Zutaten

Unter der Nährstofftabelle steht das Zutatenverzeichnis mit den Hilfsstoffen: Binde- und Trennmittel, Kapselmaterial, Farbstoffe, Süßungsmittel. Meist unauffällig, gelegentlich relevant — Gelatinekapseln sind für Vegetarier ein Thema, manche Produkte enthalten Allergene oder erhebliche Mengen Zuckeralkohole, und Titandioxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr zugelassen, in anderen Ländern schon.

Loskennzeichnung, Haltbarkeit, Lagerung

Die Losnummer ist das, was einen Rückruf überhaupt umsetzbar macht und worauf sich die Prüfung eines unabhängigen Labors bezieht. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist in der EU vorgeschrieben; fehlt es zusammen mit der Losnummer, kaufen Sie von jemandem, der die Grundlagen nicht einhält. Lagerhinweise wiegen bei Probiotika, Fischölen und fettlöslichen Vitaminen deutlich schwerer als bei Mineralstoffen.

Eine Prüfliste für fünf Minuten

  • Werbemenge durch Einheiten pro Portion teilen; Reichweite in Tagen neu berechnen
  • Bei Mineralstoffen die elementare Menge suchen, nicht das Verbindungsgewicht
  • Prüfen, für wie viele Bestandteile gar kein Bezugswert existiert
  • Auf Mischungen ohne Einzeldosen achten und darauf, ob der Hauptstoff zuletzt genannt wird
  • Prüfen, ob ein Nährstoff Sie zusammen mit der übrigen Ernährung an seine Obergrenze bringt
  • Nach einem Prüfsiegel suchen und es in der Datenbank des Prüfers verifizieren, statt dem gedruckten Logo zu glauben
  • Alles aufschreiben, was Sie einnehmen, mit Dosierung, und es zum nächsten Termin mitbringen — Wechselwirkungen sind der Teil, der Ihnen tatsächlich schaden kann

Herangezogene Quellen

  • 01Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) — vorgeschriebene Kennzeichnungselemente.
  • 02Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) — Pflichtangaben und Nährstoffbezugswerte.
  • 03Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) — Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe.
  • 04U.S. Food and Drug Administration — Dietary Supplement Labeling Guide; 21 CFR 101.36.
  • 05NIH Office of Dietary Supplements — Nährstoff-Factsheets.

Wir fassen die Position dieser Institutionen so zusammen, wie sie zum Zeitpunkt der Prüfung veröffentlicht war. Wo Empfehlungen umstritten sind oder sich noch entwickeln, sagt der Beitrag das — statt sich auf eine Seite zu stellen.